Während einer kleinen Radtour durch Bingen-Büdesheim machte der VCD darauf aufmerksam, dass Kraftfahrzeuge beim Überholen innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens zwei Meter Abstand halten müssen.
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Anlässlich der Kampagne „Stadtradeln“ sowie des Tags der Verkehrssicherheit klärt der VCD über sichere Seitenabstände zwischen Kraftfahrzeugen und Fahrrädern auf. Eine kleine Radtour durch Bingen-Büdesheim macht darauf aufmerksam, dass Kraftfahrzeuge beim Überholen innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens zwei Meter Abstand halten müssen (§ 5 Abs. 4 Satz 2 StVO).
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Damit Radelnde auf der Fahrbahn sicher unterwegs sind, gelten Regeln für den Mindestabstand beim Überholen durch Kraftfahrzeuge. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass das Gefühl vieler Radfahrender, häufig zu eng überholt zu werden, nicht trügt. In einem gemeinsamen Projekt haben Aktive von VCD, ADFC und der Fahrradbeauftragte der Stadt Bingen am Rhein mehr als tausend Überholvorgänge in und um Bingen dokumentiert.
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Mobilitätsmanagement unterstützt und fördert eine zukunftsfähige Mobilität der Beschäftigten. Dies ist ein zentraler Hebel um den Pendelverkehr vom Auto wegzubringen und die Verkehrswende real werden zu lassen.
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In den ländlich geprägten Teilen von Rheinland-Pfalz nutzen die Menschen im Alltagsverkehr vorwiegend den Pkw, um mobil zu sein. Dieser Satz lässt sich beinah umkehren: Der Raum, wo man gefühlt nur mit dem Auto unterwegs sein kann, wird als ländlich wahrgenommen. Dass die Verkehrswende auch hier möglich ist, zeigt die eVelo2-Studie der TU Kaiserslautern.
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Der VCD zeigte beim Zukunftstag der Omas for Future am 27. April das Konzept Superblocks. Das Konzept organisiert den Verkehr in Bereiche, die mit motorisierten Fahrzeugen zwar erreicht aber nicht durchfahren werden. Dadurch soll der Verkehr innerhalb von Stadtvierteln reduziert werden.
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Rund 50 Menschen demonstrierten vergangenen Donnerstag für die Einrichtung einer geschützten Fahrradspur auf der Alicenbrücke und damit für mehr Gerechtigkeit bei der Aufteilung des öffentlichen Straßenraumes zu Gunsten von Fuß- und Radverkehr.
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