Drei Jahre nach dem ersten Antrag hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 auf 70 km/h endlich umgesetzt.
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Stellen Sie sich vor, Sie wollen eine kurze Strecke von zwei Kilometern zwischen zwei Orten zurücklegen, zu Fuß oder per Rad… und begeben sich dabei in Lebensgefahr. Der vermeintliche Gehweg ist sehr schmal und in schlechtem Zustand, eingepfercht zwischen Bahn und Straße. Einen Fahrradweg oder eine Radspur gibt es nicht. Es gibt keine Geschwindigkeitsbeschränkung, d.h. Kraftfahrzeuge dürfen 100 km/h schnell fahren.
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Stellt euch vor, ihr wollt eine kurze Strecke von 2km zwischen zwei Orten zurücklegen, zu Fuß oder per Rad… und begebt euch dabei in Lebensgefahr. Der Gehweg ist sehr schmal und in schlechtem Zustand, eingepfercht zwischen Bahn und Straße. Einen Fahrradweg oder eine Radspur gibt es nicht. Es gibt keine Geschwindigkeitsbeschränkung, d.h. Kfz dürfen 100 km/h fahren und die Fahrspuren sind auch schmal.
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Seit November gilt eine neue Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung. Wir möchten passende Fälle dokumentieren und die Landesregierung zur entsprechenden Einflussnahmen auf den nachgeordneten Landesmobilitätsbetrieb (LBM) anmahnen.
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