Rheinland-Pfalz

Verkehrssicherheit

Für mehr Verkehrssicherheit auf der B48 zwischen Bingen und Münster-Sarmsheim

Stellt euch vor, ihr wollt eine kurze Strecke von 2km zwischen zwei Orten zurücklegen, zu Fuß oder per Rad… und begebt euch dabei in Lebensgefahr. Der Gehweg ist sehr schmal und in schlechtem Zustand, eingepfercht zwischen Bahn und Straße. Einen Fahrradweg oder eine Radspur gibt es nicht. Es gibt keine Geschwindigkeitsbeschränkung, d.h. Kfz dürfen 100 km/h fahren und die Fahrspuren sind auch schmal.

 

Eine Situation, die es leider sehr häufig zu beobachten gibt; so auch auf der B48 zwischen Bingen-Bingerbrück und Münster-Sarmsheim.

Wir haben ein Unterstützungsgesuch von einer Anwohnerin und VCD-Aktiven erhalten. Sie möchte die Situation für Radfahrende und zu Fuß gehende auf der B48 zwischen Bingen-Bingerbrück und Münster-Sarmsheim verbessern.

Ihre Einschätzung: Oberhalb und quasi parallel zur B48 verläuft die B9. Diese ist als reine Kraftfahrstraße bzw. Schnellstraße ausgebaut und somit für Tempo 100 ausgelegt. Daher sollte es möglich sein, die B48 zu „degradieren“ und dem nicht-motorisierten Verkehr hier Priorität einzuräumen. Ein Tempolimit (z.B. 50 km/h) wäre das mindeste, damit man sich als Radfahrer nicht wie vogelfrei fühlt. Das kann aber nur ein erster Schritt sein. Bauliche Änderungen für mehr Platz für Fuß- und Radverkehr wären erforderlich für mehr Klimaschutz und mehr soziale Gerechtigkeit.

Laut Radverkehrsbeauftragten der Stadtwerke Bingen ist die Stadt für den Fall nicht zuständig. „Leider ist es so, dass die Stadt Bingen nicht über alle Straßen im Stadtgebiet eigenständig entscheiden kann. … Die Strecke Bingerbrück – Münster-Sarmsheim […] liegt in der Zuständigkeit des LBM Worms. Hier hat die Stadt Bingen leider keinen Einfluss auf die Verkehrsführung.“

Wer möchte den VCD dort unterstützen? Schreibt uns gern an rlp[at]vcd.org

Absurderweise wird die Benutzung dieses Straßenstücks durch den offiziellen Radroutenplaner des Landes - https://radwanderland.de/routenplaner - als Route für den Alltagsradverkehr ausgesucht. D.h. für den Weg zum Bahnhof, zur Arbeit, zur Schule.

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