Derzeit werden für Kinder und Jugendliche, die eine weiterführende Schule besuchen, nach dem Schulgesetz § 69 ÖPNV-Kosten übernommen, wenn die Entfernung auf einer zumutbaren, „nicht besonders gefährlichen“ Strecke zur Schule mehr als 4 km beträgt.
Frage: Gedenkt Ihre Partei nach den Wahlen diese Situation fortzuführen bzw. welche andere Regelung strebt sie an, mit welcher zeitlichen Perspektive?
Als SPD Rheinland-Pfalz stehen wir für eine gerechte, verlässliche und bezahlbare Mobilität. Junge Menschen brauchen Mobilität, besonders im ländlichen Raum. Wir schaffen verlässliche und bezahlbare Mobilitätsangebote. Dafür soll das Deutschlandticket dauerhaft bezahlbar bleiben. Wir setzen uns für eine gemeinsame, planbare Finanzierung mit dem Bund ein. Es ist ein wichtiger Baustein für soziale Teilhabe, Klimaschutz und Chancengleichheit – auch für Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig treiben wir den Ausbau eines leistungsfähigen, vernetzten und bedarfsgerechten Nahverkehrssystems im ganzen Land konsequent voran. Gerade im ländlichen Raum ist eine gute Erreichbarkeit von Schulen entscheidend.
Einfache und bezahlbare Mobilität darf nicht an der Entfernung zur Schule scheitern. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass alle Schülerinnen und Schüler - unabhängig von der Entfernung zur Schule – das Deutschlandticket kostenlos erhalten, genauso wie Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Studierende. Eine starre Kilometergrenze halten wir für nicht mehr zeitgemäß und wird der Lebensrealität vieler Familien im Land nicht gerecht. Klimafreundliche Mobilität und Teilhabe dürfen keine Frage weniger hundert Meter sein.
Wir Freie Demokraten wollen Mobilität für Schülerinnen und Schüler verbessern und den öffentlichen Nahverkehr insgesamt stärken. Ein leistungsfähiger und bedarfsgerechter ÖPNV ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass junge Menschen ihre Schule erreichen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Ein kostenfreies Deutschlandticket für alle Schülerinnen und Schüler wäre jedoch sehr kostenintensiv und aus unserer Sicht nicht zielgenau. Statt pauschaler Angebote setzen wir auf bedarfsgerechte Lösungen, insbesondere für den Schulweg, sowie auf den Ausbau eines verlässlichen und leistungsfähigen ÖPNV im ganzen Land.
Die Schülerbeförderung ist derzeit im Schulgesetz geregelt und orientiert sich unter anderem an Entfernungsgrenzen. Wir sehen, dass solche starren Grenzen im Einzelfall als ungerecht empfunden werden können. Deshalb ist es wichtig, bestehende Ermessensspielräume zu nutzen, etwa wenn Schulwege besonders schwierig oder gefährlich sind.
Unser politischer Schwerpunkt liegt jedoch vor allem darauf, den öffentlichen Nahverkehr insgesamt leistungsfähiger und attraktiver zu machen – mit guten Verbindungen, auch im ländlichen Raum. Davon profitieren Schülerinnen und Schüler ebenso wie alle anderen Menschen im Land.
Die CDU Rheinland-Pfalz sieht hier klaren Handlungsbedarf. Deshalb sollen aus unserer Sicht alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildenden, unabhängig vom Wohnort, ein vom Land finanziertes Deutschlandticket erhalten. Damit beenden wir die Ungerechtigkeit, dass nur diejenigen Schülerinnen und Schüler ein Deutschlandticket bekommen, die nicht zu nah an der Schule wohnen. Die Mobilität von Schülerinnen und Schülern darf nicht von starren Entfernungsgrenzen abhängen, sondern muss Sicherheit, tatsächliche Wegbedingungen und Chancengleichheit berücksichtigen. Dies ist auch in unserem Wahlprogramm verankert.
Wir fordern schon lange einen kostenfreien ÖPNV für alle Bürger*innen. Aus unserer Sicht können wir gerne bei Kindern und Jugendlichen anfangen, da wir die 4km Grenze als absolut willkürlich wahrnehmen und ein kostenfreies Deutschlandticket die Mobilität für Kinder und Jugendliche allgemein verbessert und somit der ÖPNV von Beginn an als attraktiver Verkehrsträger wahrgenommen wird. Zudem sehen wir die Notwendigkeit, für Schüler *innen sowie Schulpersonal Möglichkeiten zu schaffen mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen. Dazu braucht es den Ausbau von Fahrradschulwegen, die F örderung von sog. „Fahrradbussen sowie vergleichbaren Ideen und Mobilitätsbildung an Schulen.
Wir sehen diese starre „4-km-Regel“ als sehr problematisch an. Zum einen ergeben sich immer wieder Diskussionen darüber, welcher Weg gemessen wird. Oft beklagen Eltern, dass der von den Behörden ausgemessene Weg für Kinder nicht sicher genug ist und eine sicherere Alternative keine Berücksichtigung findet. Zum anderen gibt es nicht selten die Situation, das Kinder aus zwei benachbarten Häusern unterschiedlich behandelt werden, weil die 4-km-Grenze genau zwischen diesen beiden Häusern verläuft. Hier muss zumindest eine deutlich mehr der jeweiligen individuellen Situation angemessene Regelung gefunden werden. Die Regelung muss aber generell überprüft werden, ob es nicht sinnvollere Kriterien gibt als ausschließlich die Entfernung.