Tillmann Krach, Jurist, Streiter für einen lebenswerten öffentlichen Raum, stellte am 30. Mai auf der Veranstaltung des VCD Rheinhessen die aktuelle rechtliche Lage zu der Frage dar, wie weit der Raum auf den Straßen, der eigentlich den Zufußgehenden gewidmet ist, zum Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden darf.
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