Anlässlich der Kampagne „Stadtradeln“ sowie des Tags der Verkehrssicherheit klärt der VCD über sichere Seitenabstände zwischen Kraftfahrzeugen und Fahrrädern auf. Eine kleine Radtour durch Bingen-Büdesheim macht darauf aufmerksam, dass Kraftfahrzeuge beim Überholen innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens zwei Meter Abstand halten müssen (§ 5 Abs. 4 Satz 2 StVO).
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