Landesverband Rheinland-Pfalz

Was ist eigentlich - ein Fahrrad?

Teil 2

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZo) definiert § 63 Absatz 1: „Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.“

Das schließt viel mehr ein, als man zunächst mit dem Wort „Fahrrad“ verbindet.

Da unser Artikel “Was ist eigentlich ein Fahrrad?” auf gute Resonanz gestoßen ist, sammeln wir weiter und möchten euch unsere “Funde” nicht vorenthalten. 

Viel Spaß beim Schauen. 

  • Lastenrad auf der Eurobike '25. Foto: VCD
  • Lastenrad auf der Eurobike '25. Foto: VCD
  • Liegerad mit Cross-Rädern, Eurobike '25. Foto: VCD
  • Mehrspurer. Foto: VCD
  • Wohnwagen fürs Fahrrad
  • Wohnwagen Fahrrad-Anhänger
  • Foto: VCD
  • Liegeradfahrerin mit Anhänger
  • Velomobil Alpha W9. Foto: Marcus Endberg

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