Landesverband Rheinland-Pfalz
Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZo) definiert § 63 Absatz 1: „Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.“
Das schließt viel mehr ein, als man zunächst mit dem Wort „Fahrrad“ verbindet.
Die Verordnung wird direkt in Absatz (2) aufgebohrt, um Pedelecs einzuschließen: „Als Fahrrad gilt auch ein Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist ...“ Die zulässige Stärke der „Trethilfe“ wird dann genau beschrieben. Auch das hier abgebildete gelbe Kleinkabinenfahrzeug, das von sich behauptet, ein Rad zu sein, hat damit wohl Recht.

Die E-Scooter oder „Elektro-Tretroller“, die seit wenigen Jahren die Straßen der Städte und leider oft widerrechtlich die Gehwege fluten, sind, was die Benutzungspflichten und -rechte auf der Straße angeht, ab 2027 weitgehend den Fahrrädern bzw. den Pedelecs gleichgestellt. Nur dass das Schild „Fahrrad frei“ sich tatsächlich auf Fahrräder bezieht und nicht gleichzeitig (insbesondere bei Gehwegen) die Nutzung durch E-Scooter erlaubt. (Die technischen Anforderungen zu den E-Scootern stehen allerdings nicht in der StVZo, sondern in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, „eKFV“),
Die Regelungen, wo das Radfahren stattfinden muss/darf/kann, sind oft schon verwirrend genug. Die Grundregel lautet, ein blaues Schild mit Radfahrsymbol ist das Gebotszeichen für den Radverkehr, dort muss man fahren, auch mit Pedelec und E-Scooter. Außer das Rad ist zu lang oder zu breit für den Radweg. Oder es gibt zwar einen fahrbaren Radweg, aber der biegt ab und führt gar nicht in die Richtung, in die man sich begibt. Oder ein Radwegschild täuscht, weil der Weg durch Baustellen, abgestellte Fahrzeuge, Wetterbedingungen gar nicht nutzbar ist.
Richtig kompliziert wird es, wenn man den erweiterten Zoo der fahrradähnlichen Fahrzeuge betrachtet. Wenn die Motorisierung stärker wird und mehr als die 25 km/h beim Pedelec (20 km/h beim E-Scooter) unterstützt, wird das Fahrzeug als Kraftfahrzeug gewertet. Auch wenn es sich möglicherweise nur um eine Konfiguration der Unterstützungsstärke handelt, die man auch unzulässigerweise anders einstellen kann, die rechtliche Situation ändert sich komplett.

Beim S-Pedelec, bei dem man weiterhin mit treten muss, unterstützt der Motor bis 45 km/h, ein E-Bike kann auch ohne Motorunterstützung gefahren werden, mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h. Beide gelten als Kraftfahrzeuge mit Führerscheinpflicht für die Klasse AM, sie müssen mit Versicherungskennzeichnung ausgestattet sein, es besteht Helmpflicht, es gelten die Alkoholgrenzen wie für andere Kraftfahrzeuge. Insbesondere in den Städten ergeben sich mit solchen Fahrzeugen, die ebenso wie Pedelecs auch durchaus fahrrad-untypische Formen haben können, ganz neue, sehr sparsame und auch ökologisch sinnvolle Mobilitätsmöglichkeiten.
Entscheidend im Alltag und leider oft konfliktträchtig ist aber folgende Regelung: Mit S-Pedelecs darf man, bis auf wenige Ausnahme- und Versuchsstellen, nicht auf Radwegen fahren. Man muss die Autofahrbahn nutzen. Dort erwartet mich, wenn ich äußerlich praktisch nicht von einem gewöhnlichen Radfahrer unterscheidbar bin, der Schrei „fahr auf dem Radweg“. Andererseits sind die wenigsten Radwege geeignet für einen Mischverkehr von 12 km/h schnellen Gemütlich-Radlern, zügigen Sport- und Pedelec-Radlern mit an die 25 km/h und dann noch rasanten S-Pedelec-Nutzern, am Ende noch auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg.
Der hier aufreißende Konflikt zwischen den unterschiedlichen Rad-Interessengruppen beschäftigt den VCD tatsächlich seit Jahren intern. Zu unterschiedlich ist, was individuell im Vordergrund steht.
Demnächst wird wieder eine Arbeitsgruppe tagen, die nach zukunftsweisenden Regelungsmodellen sucht (vielleicht inner- und außerorts unterscheiden?) – außer dem allfälligen, aber leider in der Realität immer zu wenig durchdringenden Appell, das Gebot der Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht aus § 1 der StVO zu achten.
Habt ihr Kommentare, Vorschläge, Positionen zum Thema? dann schickt sie uns gerne per Mail an radverkehr.rheinhessen[at]vcd.org. Gerne auch (eigene) Fotos schicken mit interessanten Varianten von "Fahrrädern" (und bitte die Erlaubnis geben, dass sie, mit Nennung der Fotografin/des Fotografen, vom VCD veröffentlicht werden dürfen)