Verkehrsplanung, Pressemitteilung

Sicherheitsfragen bleiben offen

Nach Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren B9 Ortsdurchfahrt Bingerbrück sind wichtige Fragen weiterhin ungeklärt

Der VCD Landesverband Rheinland-Pfalz hat sich vor einem Jahr mit einer detaillierten Stellungnahme am Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der B9 Ortsdurchfahrt Bingerbrück beteiligt. Nun fand der Erörterungstermin statt.

Der VCD und andere Ortskundige bemängelten beim Termin insbesondere das Fehlen von Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) rund um den geplanten Minikreisverkehr sowie die Unterschreitung von Mindestmaßen: Die Gehwege seien zu schmal angesetzt, ebenso die Fahrradschutzstreifen. Der „Dooring-Schutz“, der Sicherheitsstreifen neben dem ruhenden Verkehr, würde nicht den heutigen Autogrößen gerecht werden. Claudia Kunz, Sprecherin des VCD und selbst Anwohnerin im beplanten Bereich, erklärt, „eine Straßenumgestaltung für die nächsten Jahrzehnte muss die Verkehrsteilnahme und die Sicherheit für alle Menschen zuverlässig gewährleisten“.

VCD fordert Tempo 30

Die Regelmaße würden, wie Kunz bemängelt und auch die Planer einräumen, teils deutlich unterschritten, um neben einer auskömmlichen Fahrbahnbreite für den Kfz-Verkehr möglichst viele Parkstände unterzubringen. „Die Planung beseitigt nicht das Problem, dass Radfahrende auf der Koblenzer Straße und Am Rupertsberg auch in Zukunft oft mit zu geringem Sicherheitsabstand überholt werden“, befürchtet Kunz. Um eine sichere Führung von Rad- und Autoverkehr neben den Parkplätzen zu erreichen, bedürfe es einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Ohne diese wären Rad- und E-Scooter-Fahrer gefährdet, viele würden in der Folge auf den Gehweg ausweichen und dort wiederum den Fußverkehr bedrängen. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) als Planungs- und Genehmigungsbehörde, der die Sachlage kennt, müsse bereits im Rahmen der Planfeststellung auf die Temporegelung als notwendigen Teil des Straßenkonzepts hinweisen.

Zebrastreifen müssen mit geplant werden

Für Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, bedeutet die mit den Ausbaumaßnahmen bezweckte Verflüssigung des Kfz-Verkehrs angesichts des hohen Verkehrsaufkommens auch erhebliche Schwierigkeiten bei der Fahrbahnquerung. Deshalb müssten bereits die Planungsunterlagen an den Abzweigungen des Kreisels zwingend Zebrastreifen vorsehen. Nach StVO bzw. der VwV habe die Sicherheit Vorrang vor der Flüssigkeit des Verkehrs. Zudem gelte die Flüssigkeit für alle Verkehrsteilnehmenden in gleicher Weise, wie Kunz betont. Am Ende werden die verkehrsrechtlichen Anordnungen zwar von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bingen getroffen, die Planungsunterlagen stellen jedoch die notwendige Grundlage dar. Eine nachträgliche Einrichtung von Zebrastreifen würde aufwändige Verwaltungsverfahren und erneute bautechnische Eingriffe verlangen – obwohl alle vom Bürokratieabbau und Kosteneinsparungen reden.

„Wir werden dranbleiben und einfordern, die Belange des Fuß- und Radverkehrs angemessen zu berücksichtigen“, resümiert Claudia Kunz.

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