Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz, Auto & Straße, Radverkehr, Pressemitteilung
Rheinhessen

Dem Radverkehr wird Raum in Mainz gegeben – noch mehr Sicherheit gewünscht

In Corona-Zeiten, in denen man sich oft zu wenig bewegt, ist Radfahren noch mehr angesagt als vorher. Da trifft es sich gut, dass die Stadt vor einigen Tagen neue Spurmarkierungen im Innenstadtbereich ausgewiesen hat, so dass klar ist, dass den Radelnden im Verkehrsraum Platz gebührt.

 

Mitglieder des Verkehrsclub Deutschland (VCD) sind auf den neu gestalteten Abschnitten des Innenstadtnetzes probegefahren. Fazit des VCD-Routentester Heribert Dicke: „Die Maßnahmen sind ein gutes Signal für den Radverkehr in Mainz und stellen einen Beitrag auch zur realen wie zur gefühlten Verkehrssicherheit dar.“ Aber er sieht Ergänzungsbedarf.

Dicke erläutert: Zweck der neuen Gestaltung sei, dass der Radverkehr erkennbar Raum auf der Straße hat. Das wichtigste Instrument der Straßenverkehrsordnung für diesen Zweck ist der Fahrradstreifen. Im Gegensatz zum alten Bürgersteig-Radweg werde dieser vorzugsweise als eigene, getrennte Spur auf der Fahrbahn geführt, damit der Radverkehr im Blickfeld der Autofahrenden bleibt. Bei Platzmangel würden statt des Radstreifens engere durchbrochene Schutzstreifen markiert oder auf gemeinsame Spuren mit Piktogrammen auf den Radverkehrn hingewiesen. 

„In Mainz sind all diese Gestaltungselemente zum Einsatz gekommen“ erklärt der VCD-Mann. Zum Beispiel sei die Radachse von Weißliliengasse und Langgasse in Richtung Hauptbahnhof durch Schutzspuren in der Gärtnergasse verlängert worden. Auf der immer wieder als Gefährdungsstelle genannten Straße Am Linsenberg könne jetzt der Radler auf einer rot markierten Spur die Steigung zur Uniklinik erklimmen. Die Windmühlenstraße, vielgenutztes Einfallstor in die südliche Altstadt, biete gleich eine Kombination der verschiedenen Infrastrukturelemente: bergauf ein Radstreifen, bergab – die leichtere Richtung für den Radverkehr – ein Schutzstreifen, im Mündungsbereich in die Weißliliengasse Mischspuren mit Radpiktogrammen.

Auf den gemischten Spuren der Windmühlenstraße sieht Dicke aber Probleme, wenn Autofahrende versuchten, Fahrräder zu überholen. „Dann geraten sie entweder verbotenerweise auf die Gegenfahrbahn oder fahren viel zu dicht am Radler vorbei.“ Zwar schreibe die neue StVO ausdrücklich einen Mindestabstand von 1,50 Meter beim Überholen eines Radfahrenden vor. Da aber der Bereich in einer engen Kurve liegt, empfiehlt der VCD, problematische Manöver hier ausdrücklich zu untersagen und ein „Verbot der Überholung von einspurigen Fahrzeugen“ (neues Verkehrszeichen der StVO) auszuweisen. Festzustellen sei, dass die neue Infrastruktur gut angenommen werde. Nachdem zunächst manche Spuren als Parkraum für Autos missdeutet worden waren, habe jetzt der Radverkehr in seine neuen Bahnen gefunden.

Zur Pressemitteilung als PDF

zurück