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Mittelrhein
Der VCD Mittelrhein hat Stellung zum ÖPNV vor Ort genommen im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) für den Landkreis Neuwied
Sehr geehrte Damen und Herren!
Bitte entschuldigen Sie die verspätete Abgabe unserer Stellungnahme; im ehrenamtlichen Bereich ist die Einhaltung von Fristen schwierig.
Zunächst begrüßen wir die ehrgeizigen Ziele des NVP; wir freuen uns, dass der Kreis den jetzigen teils desolaten Zustand des ÖPNV im Kreis deutlich verbessern will. Allerdings irritiert, dass viele Festlegungen des NVP erst in zehn Jahren erreicht werden - lange nach Ende der Geltungsdauer dieses NVP. Dies hat zwar nicht der Kreis zu vertreten, zeigt aber, dass die Prozeduren der Konzessionsvergabe einerseits und der NVP-Aufstellung andererseits harmonisiert werden müssen. Nun folgen unsere Kommentare
1. Der eigentliche Zweck des NVP sollte klarer gefasst werden. So könnte vor Festlegung 8a eingefügt werden: "Der ÖPNV soll auch eine Alternative zum Autofahren sein und nicht nur eine zum daheim Bleiben. In Städten mit Stadtbus sollen nur wenige Haushalte noch ein KfZ haben müssen, und in den anderen Gebieten sollen die Haushalte nur mit einem KfZ auskommen können."
2. Festlegung 10 (schneller Schienenverkehr): die Buchstaben a) und b) fehlen. Fehlt darum die Forderung nach einem Zugang zu den Halten der Neubaustrecke in Montabaur und Bonn/Siegburg?
3. Festlegung 7 b (Bike and Ride): Die Abstellanlagen müssen Wetterschutz bieten. Mindestens bei den Anlagen, in denen Fahrräder über Nacht oder sogar übers Wochenende abgestellt werden, ist Sicherheit vor Vandalismus zu gewährleisten.
4. Abb. 8 (S.49): Die Einrichtung eines Taktknotens zur halben Stunde in Linz würde bedeuten, dass bei derzeit 19 Minuten Fahrzeit zwischen Neuwied und Linz der Verkehr um 11 Minuten aufgehalten würde -das ist viel Zeit.
5. Festlegung 21: derzeit wird der Verkehr auf der Linie 131 Neuwied -Asbach in Neustadt gebrochen. Damit ergibt sich das Risiko, den Anschluss zu verpassen. Das muss mit dem NVP anders werden.
6. Festlegung 32: Bei der Fahrpreisermittlung aufgrund der Tarifwaben sollte das "Luftlinienprinzip" angewendet werden, d.h. es ist nur die Anzahl der Waben zu berechnen, die man auf der Landkarte mindestens durchqueren muss, um zum Ziel zu gelangen, unabhängig davon, ob man mangels Alternativen noch weitere Waben durchfahren muss.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Rolf Bartholomae
Vorsitzender VCD-KV Mittelrhein