Landesverband Rheinland-Pfalz
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VCD fordert Einbeziehung der Rheinfähren in den ÖPNV

Die Nutzung der Bahn auf der anderen Rheinseite verbessert die Mobilität - nicht nur während der Streckensperrung Mainz-Köln 2028 und der Bundesgartenschau 2029. Eine Integration der Fähren in den ÖPNV öffnet allgemein die Option, bei Bedarf zur Bahnstrecke auf der anderen Rheinseite zu wechseln.

Die Sperrung der Bahnlinie zwischen Ingelheim und Mainz (und zeitgleich zwischen Oberwesel und Boppard) im Dezember 2025 hat einen Vorgeschmack gegeben auf mögliche Folgen der Generalsanierung auf der linksrheinischen Bahnstrecke im Jahr 2028. Für Gruppen wie Schulklassen garantierte die Bahn aufgrund unzureichender Buskapazitäten keine Mitnahme im Schienenersatzverkehr, trotz langfristig vorab gekaufter Karten. Einzelpersonen schickte der DB-Navigator teilweise auf zeitraubende Umwege mit mehreren Umstiegen, zum Beispiel für die Strecke von Bingen nach Frankfurt.

Einbeziehung der Fähren in den ÖPNV

Fahrgästen zwischen Mainz und Köln droht also eine erhebliche Einschränkung ihrer Mobilität, wenn keine Alternativen entwickelt werden. Mehr als drei Stunden Fahrtzeit mit mehrfachen Umstiegen für eine Strecke wie Bingen-Frankfurt werden für die meisten Fahrgäste unzumutbar sein und sie womöglich endgültig von der Bahn vertreiben. Um die Mobilität auch während der kommenden umfangreichen Streckensanierung zu erhalten, muss die verbleibende Zeit bis 2028 genutzt werden, um bessere Lösungen zu erarbeiten. Im Selbstversuch hat sich für die Strecke Bingen-Frankfurt gezeigt, dass es etwa eine Stunde Fahrtzeit sparen kann, die andere Rheinseite zu nutzen. Schlussfolgerung: Die Fähren entlang des Rheins müssen in den ÖPNV integriert werden! Das gilt für die Tarife, die Zuwege und für die Fahrpläne. Sowohl Einzelfahrscheine, die in den von der Streckensperrung betroffenen Orten erworben werden, als auch das Deutschland-Ticket müssen ermöglichen, die Fähre über den Rhein zu nehmen und den Rest der Strecke dort zurückzulegen.

Erreichbarkeit sichern

Ebenso muss die Erreichbarkeit der Fähren gesichert sein. So ist die Autofähre in Bingen am Rhein, die weit abseits von Bahnhöfen und Bushaltestellen startet, für Menschen zu Fuß kaum zu erreichen. Der VCD fordert deshalb, zusätzlich die Personenfähre zwischen Bingen (Stadt) und Rüdesheim wieder in Betrieb zu nehmen. Die Anlegestellen für diese Fähre befinden sich verkehrsgünstig zwischen Haupt- und Stadtbahnhof bzw. in fußläufiger Entfernung zu den Bushaltestellen. Auch für die Erreichbarkeit des Rüdesheimer Bahnhofs ist die Personenfähre wichtig, denn im Zuge der diesjährigen Generalsanierung auf der rechten Rheinseite wird der Bahnhof ein Stück rheinaufwärts versetzt, womit auch dort die Entfernung zur Autofähre wächst. Der VCD ruft daher die Verantwortlichen in der Landesregierung und den betroffenen Verkehrsverbünden auf, umgehend das Gespräch mit der Bingen-Rüdesheimer Schifffahrtsgesellschaft zu suchen, um zu einer Lösung zu kommen. Die Personenfähre liegt noch im Binger Hafen – sie muss nur reaktiviert werden!

Eine lösbare Aufgabe

Ähnliches gilt für andere Fähren und Fährbetreiber entlang des Rheins, beispielsweise der Fähre von Engelsburg nach Kaub. Linksrheinisch befindet sich der Anleger auf freier Strecke zwischen den Bahnhöfen Bacharach und Oberwesel, würde also normalerweise vom Schienenersatzverkehr nicht angefahren. Da die SEV-Busse ohnehin auf der B9 fahren und es eine Bushaltestelle am Fähranleger gibt, muss hier für sie lediglich ein Halt vorgesehen und in den Fahrplänen berücksichtigt werden – eine lösbare Aufgabe.

Es geht darum, die Mobilität für Menschen beidseits des Rheins zu verbessern, und zwar nicht nur während der Generalsanierung der linksrheinischen Bahnstrecke im Jahr 2028. Insbesondere für das Gelingen der Bundesgartenschau 2029 im oberen Mittelrheintal sind die Rheinfähren von zentraler Bedeutung. Sie müssen zu einem wesentlichen Bestandteil eines nachhaltigen Verkehrskonzepts für die BUGA 2029 werden; und auch danach dauerhaft in den ÖPNV eingebunden werden.

(CK)

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