Landesverband Rheinland-Pfalz
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Radverkehrsführung in Rheinland-Pfalz – mehr Lücke als Netz

ein betrübliches Nachzählen

16.000 Kilometer Radverkehrsnetz in Rheinland-Pfalz; das klingt großartig. Doch wieviele Kilometer bleiben übrig, wenn man genauer hinschaut? Wir haben für euch nachgezählt.

Das für Wirtschaft und Verkehr zuständige Landesministerium, unter Leitung von Ministerin Daniela Schmitt, erklärt auf seiner Homepage das Radverkehrsnetz in Rheinland-Pfalz umfasse circa

16.000 Kilometer.

[https://lbm.rlp.de/themen/radverkehr/daten-und-statistik]

Damit aus Wegen ein Netz entsteht, müssen Verknüpfungen gebaut werden. Dann sind es nur laut Ministerium noch

8.500 Kilometer

die nach den Hinweisen für die wegweisende Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz (HBR) ausgewiesen seien [a.a.O]

Die Wegeführung läuft nicht primär und schon gar nicht ausschließlich auf getrennter Radinfrastruktur, aber sie soll „auf ein nachhaltiges Angebot auch für den Alltagsradverkehr abzielen“ [Radverkehrsentwicklungsplan Rheinland-Pfalz 2030, https://mwvlw.rlp.de/service/publikationen/details/publikation/radverkehrsentwicklungsplan-rheinland-pfalz-2030, S.23]

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) sei für die Gewährleistung eines - nicht genau definierten - Standards von

2.000 Kilometer 

der Wege zuständig, soweit diese zur Radverkehrsführung an oder parallel zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen dienen. [https://lbm.rlp.de/themen/radverkehr/daten-und-statistik] Für ein wie auch immer bestehendes oder nicht bestehendes Netz innerhalb der Kommunen fehlt zumeist die Übersicht, es verfügten „nur wenige Landkreise über ein Radverkehrskonzept mit einer Netzplanung“, ähnlich bei den kreisfreien Städten [a.a.O., S.29]

Ein großes Rätsel ist dabei, wie das im Radverkehrsentwicklungsplan formulierte Ziel auch nur angestrebt werden soll, nämlich „bis 2026 existiert in Rheinland-Pfalz ein landesweites flächendeckendes System hierarchisch abgestufter Radverkehrsnetze mit definierten Qualitätsstandards.“ [a.a.O.]

Das Kaninchen, das in dieser heiklen Frage aus dem Mantel des Zauberers oder der Zaubererin schlüpft, ist in Rheinland-Pfalz das Konzept der “Pendlerradrouten”. Das sind Ausbaustrecken für Radverbindungen, die jetzt tatsächlich Radfahren auch im Alltag ggfs. über Ortsgrenzen hinaus gestatten, mit Wegweisungen, brauchbarem Bodenbelag, akzeptabler Breite, sicherer Querung von anderen Straßen – die also eigentlich das machen, was die Essenz eines Angebots für den Alltagsradverkehr darstellt. 

Geplant sind fürs ganze Land

370 Kilometer

Radwege im Pendler-Radrouten-Standard. Laut Erfolgsmeldung und Pressekonferenz des Ministeriums vom 16.9.2025 seien davon derzeit bereits

75 Kilometer

fertiggestellt – oder befänden sich in Umsetzung.

Wie viele genau schon als fertiggestellt betrachtet werden, hat die Ministerin nicht erwähnt. Dass fertig oft nicht wirklich gut und tauglich heißt, hat die VCD-Aktive Claudia Kunz in einem Beitrag für die Landesschau präsentiert (min 13:56).

Zu erwähnen ist aber noch, dass bereits das Konzept der Pendlerradroute die rheinland-pfälzische Sparversion einer bundesweiten Radwegklasse darstellt, die wirklich für intensiven Radverkehr ausgelegt ist, dem "Radschnellweg". Für ihn gibt es ein eigenes Zeichen in der StVO:

Zweirichtungs-Radschnellwege sollen mindestens 4 m breit sein. Die für Pendler-Radrouten vorgegebene Breite von 3 m lässt im Vergleich dazu kein entspanntes Überholen von Radgespannen oder nebeneinander Radelnden zu. Fürs Pendeln auf etwas längere Distanzen ist auch das S-Pedelec, das „Speed-Pedelec“, zugelassen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h, interessant. Vermutlich werden diese schnellen Pedelecs künftig auch auf Radschnellwegen fahren dürfen (gegenwärtig müssten sie die parallele Straße benutzten). Bei einer Wegebreite von 3m würde das aber schon wieder nicht mehr passen.

Der VCD fordert: Die Radnetzplanung in Rheinland-Pfalz muss neu aufgerollt werden. Dem eigentlichen Ziel ist Rechnung zu tragen, dass im Alltag jeder Ort im näheren Umkreis per Rad sicher und gut erreichbar sein muss, mit einem besonderen Augenmerk auf Schulen und andere öffentliche Einrichtungen, auf Arbeits- und Einkaufsstätten, auf ÖPNV- und Car-Sharing-Stationen zum Wechsel in ein anderes Verkehrsmittel („intermodaler“ Verkehr).

(RR)

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