Landesverband Rheinland-Pfalz
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Um den Anforderungen des Klimaschutzurteils des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen, ist 2021 das Klimaschutzgesetz verschärft worden. Die Bundesregierung hat jedoch im Stillen verfassungsrechtliche Vorgaben unterlaufen und mit einer Politik nach Gutsherrenart u.a. auch die Verkehrswende ausgehebelt.
Für die Sektoren der bundesdeutschen Wirtschaft wurden im Klimaschutzgesetz gesetzliche Minderungsziele für die Treibhausgasemissionen festgelegt. Den jeweils zuständigen Fachministerien wurde damit aufgetragen, Maßnahmen zu entwickeln, dass in ihrem Bereich die Minderungsziele erreicht werden. Deutschland sollte sich auf den notwendigen Weg zur Klimaneutralität begeben.
Das Problem: Neben dem Gebäudesektor vermindern sich insbesondere die Emissionen des Verkehrssektors so gut wie nicht. Die Industrie, die ihre alten Anlagen gern weiter betreiben will, warf zusammen mit der FDP die Nebelkerze der notwendigen Technologieoffenheit. Die „Lösung“, die die Bundesregierung im des Jahr 2023 für das Problem fand: Die Sektorziele werden abgeschafft. Nur in der Summe aller Sektoren muss das Ziel erreicht werden. Faktisch wurde die Verantwortung der Zuständigen beseitigt und somit jegliche Verantwortlichkeit eliminiert, trotz heftigem Protest der Umweltverbände inklusive des VCD.
Die ZEIT hat schon 2023 aus internen Sitzungen berichtet, dass den Ausschlag hierfür der damalige SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz gegeben habe. Die Umwelthilfe (DUH) hat auf eine Dokumentenanforderung gemäß dem Umweltinformationsgesetz 1300 Akten aus dem Bundeswirtschaftsministerium erhalten und ausgewertet. Aus diesen geht, so berichtet die DUH in Bestätigung der Zeit-Recherche, klar hervor: „Wesentliche Schwächungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) im vergangenen Jahr gehen direkt und persönlich auf eine Last-Minute-Intervention des damaligen Kanzleramtschefs Wolfgang Schmidt im Namen des Altkanzlers Olaf Scholz zurück.“ Die Leiterin der Klimaschutzabteilung des Wirtschaftsministerium habe diese Änderung als Katastrophe bezeichnet. Für die DUH liefern diese Beobachtungen ein zusätzliches Argument in ihrer Verfassungsklage gegen die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes. Und für den VCD ist erschreckend, wie mit einer Politik nach Gutsherrenart die Verkehrswende ausgehebelt wird – und in Deutschland, bevor Trump es in den USA mit Getöse macht, im Stillen verfassungsrechtliche Vorgaben unterlaufen werden.
Nachweise
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-03/klimaschutzgesetz-olaf-scholz-koalitionsausschuss)