Landesverband Rheinland-Pfalz
Mainz, Juni 2024: Der rheinland-pfälzische Landesbetrieb Mobilität (LBM) hat sich beim Thema der Markierung von Fahrradsymbolen rechtlich und politisch gründlich verrannt in den Labyrinthen der deutschen Verkehrszeichenregelungen.
Im Februar 2024 fuhr der LBM schweres Geschütz auf. Speziell die Städte Mainz und Koblenz stellte er an den Pranger. Fahrradpiktogramme, wie sie in Mainz seit 2016 und in Koblenz jetzt ebenfalls auf einigen Straßen markiert wurden, seien dort nicht überall zulässig. Mit den sich wiederholenden Radsymbolen soll eigentlich den Radfahrenden angezeigt werden, wo die für sie bessere Spur verläuft. Zugleich wird den Autofahrenden verdeutlicht, dass Radverkehr dort legitim und empfohlen ist. Aus Sicht vieler Menschen funktioniert beides tatsächlich. Der LBM erklärte jedoch, die Markierung sei nur im Rahmen eines Versuchs genehmigungsfähig gewesen und müsse jetzt wieder entfernt werden.
Höchst publicityträchtig drohte der LBM der Stadt Mainz Aufsichtsmaßnahmen des Landes an bis hin zur Amtsenthebung des Oberbürgermeisters, wenn der Forderung nach Entfernung der Piktogramme nicht nachgekommen würde. Die städtische Opposition lässt es sich bis heute nicht nehmen, wegen der unterstellten Illegalität der Markierungen den Rücktritt der Verkehrsdezernentin zu fordern.
Es spricht allerdings vieles gegen die Auffassung des LBM. Bereits im Jahr 2017 hat die Stadt Mainz für die Verdeutlichung der Spuren fürs Radfahren den Deutschen Fahrradpreis gewonnen. Man darf annehmen, dass bei der Entscheidung für die Auszeichnung Menschen aus der Praxis wie auch mit rechtlichen Kenntnissen beteiligt waren. In anderen Bundesländern ist die Mainzer Lösung zwischenzeitlich zum Bestandteil der Sammlung von Musterlösungen geworden. Sie steht auch bereits in den Konzepten für die künftigen bundesweit verbindlichen „Empfehlungen für Radverkehrsanlage
Die Akzeptanz und die Wirkungen der Piktogrammmarkierungen in Mainz und an anderen Orten sind in einer vom Bundesverkehrsministeruim geförderten Studie der Bergischen Universität Wuppertal und der Technischen Universität Dresden umfangreich untersucht worden. Das Fazit im Abschlussbericht lautet:
Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse aus der vorliegenden Untersuchung einen deutlich positiven Einfluss der umgesetzten Maßnahmen auf die objektive und subjektive Sicherheit sowie auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden
Dies entspricht auch dem, was in Mainz von Radfahrenden tendenziell zu hören ist.
Der LBM hat sich dagegen offenbar in den eigenen Konstrukten eingemauert. In der universitären Studie hat er sich deren Fazit verschlossen und argumentiert mit Detailergebnissen, die natürlich immer eine Bandbreite von Feststellungen enthalten.
Der VCD Rheinland-Pfalz hat in einem umfangreichen Schreiben an die Aufsichtsbehörde des LBM, in Person den für Verkehrsfragen zuständigen Staatssekretär Andy Becht im rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, sowohl die rechtlichen Gesichtspunkte für die Zulässigkeit der Piktogrammketten dargelegt wie auch auf das positive Ergebnis der Begleitstudie hingewiesen.
Das Ministerium hat sich jetzt gegenüber u.a. auch von den betroffenen Städten vorgetragenen Argumenten zugänglich gezeigt. Staatssekretär Becht hat in seiner ausführlichen Antwort auf unser Schreiben zwar auf dem Standpunkt beharrt, dass die StVO grundsätzlich die Markierung von Radpiktogrammketten als Zeichen der Nutzbarkeit der Fahrbahn für den Radverkehr nicht zulasse. Aber die Begleitstudie zu den bisherigen Versuchen mit der Markierung sei tatsächlich positiv ausgefallen. Jedoch seien Fragen offen. Insbesondere stehe die Möglichkeit im Raum, dass die Radpiktogramme in der neuen Verwendung die Aussagekraft anderer Verwendungsweisen abschwächten.
Auf der Grundlage dieser Feststellung bietet das Ministerium an, dass die Piktogrammketten noch einmal erweitert wissenschaftlich untersucht werden sollten und das Ministerium entsprechende Studien bereit sei zu fördern.
Aus Sicht des VCD handelt es sich um ein begrüßenswertes Signal, dass die Regelungen insbesondere in Mainz und Koblenz mit sehr genauem Hinschauen auf ihre Auswirkungen fortgeführt werden können. Vielleicht können die dann hier gewonnen Erkenntnisse auch die Umsetzung in eine explizite Erlaubnis in der reformierten StVO sowie den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen beschleunigen.
(RR)