Landesverband Rheinland-Pfalz, Flugverkehr
Landesverband Rheinland-Pfalz

Der VCD wirkt: Mit langem Atem Maßstäbe für die Zukunft setzen

Beispiel Ultrafeinstaubemissionen des Luftverkehrs erfassen und senken

Ultrafeinstaub (UFP = Ultra Fine Particles) ist die Bezeichnung für Mikropartikel unterhalb eines Durchmessers von 100 nm. Das ist ziemlich klein: 100 nm = 100 Nanometer = 0,1 Mikrometer, 1 Mikrometer = 1/1000 Millimeter. Das Problem: Bei Teilchen solch geringer Größe funktionieren die Filtersysteme in den Bronchien nicht. Die Stoffe dringen in die Lungen und weitere Organe ein.

Wenn es sich um Schadstoffe, insbesondere aus Verbrennungsprozessen handelt, können schon geringste Mengen eine Gefährdung der Gesundheit bedeuten. Verbrennung findet statt in vielen Prozessen der Industrie, im Haushalt, natürlich in Verbrennerautos. In den frühen 2010er Jahren gerieten die Flugzeugtriebwerke in den Blick, die vermutlich ein relativ hohen Ausstoß von UFP haben. Einen diesbezüglichen Nachweis führte u.a. eine Studie am Amsterdamer Flughafen Schiphol. VCD-Aktive aus Rheinland-Pfalz übersetzten 2014 einen ausführlichen Artikel hierzu aus dem Niederländischen. Dank Unterstützung durch die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner, ebenfalls VCD-Mitglied, erhielt der Arbeitskreis Luftschadstoffe der BI gegen Fluglärm einen Termin im Hessischen Umweltministerium, bei dem die Argumente zur Feinstaubbelastung vorgetragen werden konnte. 

Ultrafeinstaubmessungen auch dank des VCD

Die Verantwortlichen ließen sich tatsächlich mit den Ergebnissen der Studie überzeugen, dass die Situation auch bezüglich des Frankfurter Flughafens untersucht werden müsse. Hessen wurde daraufhin zum Vorreiter bei Ultrafeinstaubmessungen in Deutschland. Das Messprogramm des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) ab 2017, in das auch eine Messstation in Mainz integriert wurde, hat dann tatsächlich hohe UFP-Immissionen durch den Flugbetrieb nachgewiesen, die die Gesundheit der Menschen in den vielen betroffenen Orten im Rhein-Main-Gebieten gefährden (https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/flughafen-frankfurt-macht-krank-93626754.html)

Das hessische Programm hat damit dazu beigetragen, dass der Rat der EU die Luftqualitätsrichtlinie erlassen hat (https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/10/14/air-quality-council-gives-final-green-light-to-strengthen-standards-in-the-eu/pdf/ ).

Ab Ende 2026 dauerhafte Messungen

Mit Umsetzung der Richtlinie der EU ab Ende 2026 sollen auch ultrafeine Partikel zukünftig an sogenannten Hotspots und Großmessstationen dauerhaft gemessen werden.1 Dadurch haben Politik und Entscheidungstragende künftig bessere Daten zur Hand, um die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung in ganz Europa zu miniimeren – zum Beispiel durch höhere Besteuerung des Fliegens und andere Maßnahmen zur MInderung der Luftverkehrs, so dass auch die schädllichen Auswirkungen des Lärms und des Flächenverbrauchs veringert würden.

Die Vorgabe der Richtlinien lautet: Bis 2050 sind alle schädllichen Emissionen zu verhindern! Dass solche gute Richtlinien auch umgesetzt statt dass sie kurzfristigen Wirtschaftsinteressen geopfert werden, wird allerdings noch viel politisches Engagement auch des VCD erfordern.

1www.hlnug.de/presse/pressemitteilung/ultrafeinstaubmessungen-in-kelsterbach

zurück