Trier-Saarburg
Auf vielen Trierer Straßen ist der Verkehrslärm durch Autos so hoch, dass er gesundheitsschädlich ist. Die wirksamste und günstigste Maßnahme diese Gesundheitsgefährdung zu verringern, ist die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/.
Daher fordert der VCD Trier- Saarburg e.V., zum Schutz der Gesundheit der Anwohnenden aber auch der Passanten, die in diesen Straßen zu Fuß unterwegs sind, die Höchstgeschwindigkeit insbesondere in der Trierer Innenstadt und dem Trierer Alleenring auf 30 km/h zu reduzieren. Denn viele Triererinnen und Trierer leiden unter gesundheitsschädlichem Verkehrslärm.
Der Trierer Stadtrat hat einen Lärmaktionsplan beschlossen, dessen Zweck es ist, die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt vor übermäßigem, gesundheitsschädlichem Lärm zu schützen. Das Lärmgutachten stellt fest, dass der vom Straßenverkehr ausgehende Lärm in vielen Trierer Straßen einen Pegel erreicht, der deutlich über die Grenzwerte zum Gesundheitsschutz hinausgeht. Der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlene Maximalwert für einen Lärmpegel, der die Gesundheit nicht gefährdet liegt bei 65 dB tagsüber und 55 dB nachts. Trotzdem wird in Trier geduldet, dass diese Werte an vielen Straßen weit überschritten werden. Der Trierer Lärmaktionsplan stellt fest, dass streckenbezogene Geschwindigkeitsreduktionen von derzeit 50 km/h auf 30 km/h die wirkungsvollste und günstigste Maßnahme zum Schutz der Triererinnen und Trierern vor gesundheitsschädlichem Lärm sind.
Aus Sicht des VCD Trier-Saarburg sind alle rechtlichen Bedingungen erfüllt, die eine sofortige Anordnung einer ganztägigen Temporeduzierung auf 30 km/h verlangen. Die Lärmpegel überschreiten deutlich die Grenzwerte der Lärmschutzrichtlinie, zudem stellt das Lärmgutachten fest, dass dadurch einen signifikante Lärmreduktion erreicht wird und mit einer nennenswerten Menge von Ausweichverkehren nicht zu rechnen ist. Rechtlich handelt es sich bei der Anordnung einer Geschwindigkeitsreduktion um eine Ermessensentscheidung. Werden aber die Grenzwerte der Verkehrslärm-Richtlinien überschritten, "verkleinert sich allerdings der Ermessensspielraum der Behörden zugunsten der Lärmbetroffenen auf Null. Denn je deutlicher und intensiver die zugrunde liegenden Lärmwerte überschritten werden, desto mehr fordert die verfassungsrechtliche Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) ein behördliches Tätigwerden.“ Dies gilt auch für alle städtischen Hauptverkehrsstraßen, wie viele Beispiele aus anderen Städten und viele Urteile von deutschen Gerichten zeigen. Aufgrund der aufgeführten Argumente fordert der VCD dazu auf, die nötigen Maßnahmen schnellstmöglich in die Wege zu leiten und mit der oberen Straßenverkehrsbehörde abzustimmen, damit die Gesundheit der Menschen nicht weiter gefährdet wird.
Jeder Tag, an dem die Anwohnerinnen und Anwohner einem Lärmpegel, wie er derzeit herrscht, ausgesetzt sind, schädigt deren Gesundheit weiter und ist nicht hinnehmbar.
Verkehrsclub Deutschland, Kreisverband Trier- Saarburg e.V.
Fragen per Email gerne an: vcd.trier-saarburg[at]web.de