Landesverband Rheinland-Pfalz,
Radverkehr
Durch das Sonderprogramm "Stadt und Land" stehen dem Land Rheinland-Pfalz 33 Millionen Euro zusätzlich für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung.
Im Zeitraum 2021-2023 will der Bund mit einem Regelfördersatz von 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben die Länder und Kommunen bei Investitionen in den Radverkehr mit insgesamt bis zu 657 Millionen Euro unterstützen.
Befristet bis zum 31. Dezember 2021 liegt die Beteiligung des Bundes sogar bei 80%. Knapp 33 Millionen Euro für die umfangreichen Fördermöglichkeiten fließen nach Rheinland-Pfalz.
Ziel ist der Aufbau eines nachhaltigen und lückenlosen Radverkehrsnetzes. Gefördert werden die Planung als auch der Bau von Radinfrastruktur. Voraussetzungen sind u.a., dass die Maßnahmen ohne finanzielle Beteiligung des Bundes erst nach 2023 oder überhaupt nicht realisiert würden und deren Förderung noch nicht anderweitig bewilligt ist. Das Sonderprogramm ist zeitlich befristet; die Vorhaben müssen bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Die operative Umsetzung wird durch den Landesbetrieb Mobilität, der auch Bewilligungsbehörde ist, gewährleistet.
Der VCD RLP ruft dazu auf, schnell planbare oder bereits fertig geplante Konzepte dem Land vorzuschlagen. Das Maßnahmeende muss wahrscheinlich schon im Frühjahr 2023 sein. Gerne können Sie sich auch diesbezüglich mit uns in Verbindung setzen: rlp@vcd.org
weitere Informationen:
- Pressemitteilung des Verkehrsministeriums
- Informationen zum Förderprogramm “Stadt und Land” beim LBM
Fachbeitrag von Armin Schulz