Landesverband Rheinland-Pfalz
Ergebnisse der AG Infrastruktur im AK Aktive Mobilität für eine sichere, zukunftsfähige Radverkehrsinfrastruktur
Die Radinfrastruktur ist für alle Alters- und Nutzergruppen intuitiv
nutzbar, sicher und attraktiv,
z. B. für:
- Kinder
- alte Menschen
- Pedelec-Fahrer
- Pendler
- Lastenradler
- Freizeitradler
- ungeübte Fahrer
Der Radverkehr ist gleichberechtigt und gleichwertig mit allen Verkehrsträgern im Gesamtverkehrsgeschehen.
Im Falle von Baustellen oder Veranstaltungen ist der Radverkehr für
entsprechende Umleitungen zu berücksichtigen.
Die Kapazitäten für den Radverkehr werden zukunftsfähig für die gewünschte Erhöhung des Radverkehrs festgelegt. Sie werden bei allen Baumaßnahmen berücksichtigt.
Die Breitengestaltung von Radverkehrsinfrastruktur bietet Möglichkeiten zum Überholen und Nebeneinanderfahren.
Moderne Radinfrastruktur ist flexibel erweiterbar und berücksichtigt den Trend zu neuen Fahrradtypen, z. B. mehrspurige Fahrräder, Fahrradanhänger, Transport- und Lastenräder.
Die Umverteilung des öffentlichen Verkehrsraums berücksichtigt die Interessen und
den Platzbedarf von Fuß- und Radverkehr.
Radverkehrsinfrastruktur entsteht nicht auf Kosten von Flächen für Fußgänger oder den ÖPNV.
Sie wird zu Lasten des ruhenden oder fahrenden motorisierten Individualverkehrs errichtet.
Budget und Personalressourcen in den kommunalen Verwaltungen für Radverkehrsmaßnahmen betragen mindestens 50 % des städtischen Jahresansatzes für den motorisierten Individualverkehr*
*Kraftfahrzeuge zur individuellen Nutzung wie Pkw und Krafträder (Zweiräder, die zu
100 % durch Motorleistung fahren wie Motorräder, Motorroller, Mopeds und Mofas).
Nicht ÖPNV.
Die Radinfrastruktur verbindet als flächendeckendes Radverkehrsnetz alle wichtigen Quellen und Ziele.
Sie fördert einen leichten und flüssigen Radverkehr.
Sie ist durchgehend und in hoher Qualität vorhanden.
Sie schafft direkte Verbindungen, so dass eine sichere, zügige und attraktive Zielerreichung möglich ist.
Es gibt Schnittstellenangebote für Rad und Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) an Bahnhöfen und Knotenpunkten.
Fahrradinfrastruktur, Fußwege und ÖPNV sind aufeinander abgestimmt und werden gemeinsam geplant (Umweltverbund).
Gültige Richtlinien und Empfehlungen zur Gestaltung von Radverkehrsanlagen werden systematisch umgesetzt.
Die bestehende Radinfrastruktur wird entsprechend nachgebessert.
Die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) und andere einschlägige Regelwerke werden konsequent angewendet.
Über die Regelmaße hinausgehende Werte werden angestrebt. Die Kombination von Minimallösungen wird ausgeschlossen.
Die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) sind verbindliche Grundlage der Straßenplanung.
Sie und alle anderen relevanten technischen Regelwerke und Rechtsvorschriften werden daraufhin überprüft, ob sie den veränderten Voraussetzungen für den Radverkehr (z. B. zunehmender Radverkehr, mehrspurige Fahrräder, höhere Radverkehrsgeschwindigkeiten, Verdichtung der Städte, Sicherheitsempfinden) und den gewachsenen Ansprüchen an die Radverkehrsinfrastruktur entsprechen.
Wo das nicht der Fall ist, werden Regelwerke und Vorschriften grundlegend und widerspruchsfrei weiterentwickelt. Dabei werden die Verkehrsverbände beteiligt.
Gesetzliche Regelungen werden an die Anforderungen einer modernen Radinfrastruktur angepasst.
Keine Benutzungspflicht: Gute Radverkehrsanlagen benötigen keine Benutzungspflicht.
Radfahrer nutzen sie gern.
Tempo 30: Die zulässige Geschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmer innerorts beträgt in der Regel 30 km/h. Begründete Ausnahmen nach oben sind zulässig, sofern die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen helfen, ein sicheres Verkehrsklima zu schaffen.
Der Radverkehr verläuft grundsätzlich auf der Fahrbahn, Ausnahmen siehe Punkt 10.5.
Autofahrer und Radfahrer sehen sich auf der gemeinsamen Fahrbahn erheblich besser, wodurch die Sicherheit erhöht wird. Außerdem ist das Radfahren auf der Fahrbahn oft schneller.
Herkömmliche durch Bordstein von der Fahrbahn getrennte Radwege soll es nicht mehr geben.
Schutzstreifen: - signalisieren, dass Radfahrer (m/w/d) Raum auf der Fahrbahn haben
- haben eine Mindestbreite von 1,75 m
- gewährleisten ausreichenden Abstand zu parkenden Autos, um mehr als Scheinsicherheit zu bieten
Radfahrstreifen: - bieten Radfahrern (m/w/d) einen rechtlich geschützten Raum, der nicht von Autos befahren werden darf
- haben eine Mindestbreite von 2,5 m
- daneben werden keine Parkplätze angelegt
„Geschützte Radspur“: - von der Fahrbahn baulich getrennt durch hohe Bordsteine, Poller, Hochbeete, Baken usw. Dadurch werden sie zuverlässig von Autos freigehalten
- keine Parkplätze zwischen Fahrbahn und geschützter Radspur
- Radfahrer fahren im Sichtbereich der Autos
- auch vom Gehweg baulich getrennt
- mindestens 3 m breit, ermöglicht so das gegenseitige Überholen
- erhöht das Sicherheitsempfinden des Radverkehrs
- verläuft auch über Einfahrten und Querstraßen hinweg höhengleich
Fahrradstraße: - empfinden Fahrradstraßen als attraktiv
- dürfen nebeneinanderfahren
- sind an Einmündungen möglichst bevorrechtigt: Kein Rechts-vor-links
PKW und LKW
- sind nur Gast
- haben eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
- können sie durch bauliche Maßnahmen nicht als Durchfahrtstraße nutzen
- dürfen sie nicht zuparken
Moderne Radverkehrsinfrastruktur wird innerorts nach folgenden Kriterien gestaltet:
a) Fahrradstraßen sind die zukunftsweisende Infrastruktur. Sie werden überall angelegt.
b) Im geringbelasteten Nebennetz, bei Verkehrsberuhigung und Geschwindigkeiten bis 30 km/h fahren alle gemeinsam auf der Fahrbahn. Ggf. wird durch Piktogramme auf Fahrradfahrer hingewiesen.
c) Radfahrstreifen bei hohem Verkehrsaufkommen
d) Schutzstreifen wo der Platz für Radfahrstreifen nicht ausreicht, nur als Rückfallebene und Notlösung
e) „Geschützte Radspuren“ werden angelegt bei
- „erhöhtem Parkdruck“ (= mehr als drei dokumentierte Falschparker) oder
- Schwerverkehr oder
- Mehrspurigkeit oder
- mehr als Tempo 30 oder
- hoher Gefährdung
Knotenpunkte sind Einmündungen, Kreuzungen, Grundstückszufahrten
Sichtbarkeit: Radverkehr wahrnehmbar führen und leiten
Keine Verschwenkung von Wegen in einmündende Straßen
Niveaugleich (ohne Absenkungen) über Einmündungen
Verzögerungsfrei: Radverkehr hält nicht öfter als KFZ
Linksabbiegen flüssig ermöglichen
Beschleunigt: An Ampeln früher und öfter grün als KFZ
Aufstellflächen:
- immer vor ampelgeregelten Kreuzungsbereichen
- immer beim Ende von Schutzstreifen
- auch an allen weiteren Kreuzungsbereichen empfehlenswert
- Netzplanung nötig
- nicht unbedingt längs bestehender Hauptverkehrsrouten (unattraktiv, Blendung nachts), trotzdem umwegefrei
- intelligente Beleuchtung bei > 1000 (erwarteten) Nutzern/Tag, sichere Wegeführung auch nachts
- verlässliche und stetige Wegweisung
- Verknüpfung wichtiger Städte
- bestehende Wege nutzen, ggf. ausbauen, sichern, Lücken schließen
- befestigte Wege mit ebenen Oberflächen, auch bei Nässe ohne Verschmutzungsgefahr zu befahren (Alltagsverkehrstauglichkeit)
- leicht zu erkennende, stetige Wegführung
- grds. keine Verschwenkungen und kein starkes Gefälle, falls doch: Beschilderung und Bodenmarkierung
- Tempo 70 außerorts für KFZ, wo keine Radverkehrsanlagen vorhanden
sind*
*(vgl. VwV-StVO zu Zeichen 274, Abschnitt II 3, Rn. 4)
Qualifizierte Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum werden bedarfsgerecht bereitgestellt: Diebstahlschutz, Witterungsschutz, verknüpft mit anderen Verkehrsmitteln, sicher, akzeptiert, an Knotenpunkten des ÖPNVs.
Die Einhaltung der entsprechenden baurechtlichen Regelungen für öffentliche, private und gewerbliche Anlagen wird erlassen und durchgesetzt.
Radabstellanlagen werden im öffentlichen Raum, in Schulen, im Wohnungsbau und bei Geschäfts-, Büro- und Gewerbebauten bedarfsorientiert und sicher errichtet.
Sie sind in ausreichendem Maße witterungsgeschützt und absperrbar.
Überwachung, Betreuung und Wartung sind zeitgemäß gelöst. Barrierefreie Zugänge und gute Auffindbarkeit durch sichtbare Beschilderung stellen wichtige Erfolgskriterien für Radabstellanlagen dar.
Qualitätsmerkmale werden berücksichtigt: z. B. keine „Felgenkiller“, Beleuchtung, Abschließvorrichtung, Fläche,…
Zukunftsfähige Radverkehrsinfrastruktur muss weiterentwickelt werden.
Beachtet werden:
- internationale Erfahrungen, insbesondere mit Radschnellwegen, geschützten Radstreifen und Führungsformen an Kreuzungen
- erfolgreiche zeitgemäße nationale Entwicklungen.
Die Wegweisung ist
- durchgängig
- einheitlich
- informativ
- aus ausreichender Entfernung gut lesbar.
Planungen
- erfolgen fachübergreifend u. a. mit Stadt-, Verkehrs- und Freiraumplanern
- berücksichtigen den Umweltverbund (siehe 2.)
- werden unabhängigen Sicherheitsaudits unterzogen
- sind integraler Bestandteil der entsprechenden Ausbildungsgänge an Universitäten und Fachhochschulen
- kontinuierliche Evaluierung und Vergleiche anhand objektiver Kennzahlen für alle Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen
- umfassende Erhebung der Nutzerzufriedenheit aller Nutzer- und Altersgruppen
Leitlinien zu Radfahrinfrastruktur