Landesverband Rheinland-Pfalz

Landstraße (alt) und Landstraße (neu)

Der rheinland-pfälzische Landesbetrieb Mobilität (LBM) sieht seine Aufgabe traditionell wie offenbar auch aktuell im Neubau und Ausbau von Straßen. Den Radverkehr hat er dabei häufig nicht im Blick, den Fußverkehr außerorts auch nicht. Das zeigen aktuell auch die Sanierungspläne für die K24 auf der kurzen Strecke (weniger als 1 km) von dem Ort Forstmehren bis zum Anschluss an die Bundesstraße B8 (mit Bushaltestelle).

Weil vor Ort Bürger vom VCD aktiv wurden, hat sich auch der Landesverband des Themas angenommen und die Bürgereinwendungen gegen die Planfeststellung durch eine eigene Einwendung ergänzt. Was ist der Sachverhalt: Das Straßenstück hat in Teilen eine – fast wörtlich – unterirdische Qualität.

Der Asphalt ist brüchig z.T. über die ganze Straßenbreite von durchschnittlich (!) nur 4,60 m, Die Ränder der Fahrbahndecke sind mit springenden Kanten abgebrochen. Die Fahrbahn mutet mehr wie ein schlecht unterhaltener Wirtschaftsweg denn als eine Straße heutigen Standards an. Begegnungen zweier Kraftfahrzeuge erfordern, wie das Foto zeigt, auch schon mal das Ausweichen in den Acker. Klar, man kann auf der Straße auch Rad fahren, allerdings eher mit einem Mountain Bike als mit einem Rennrad, und, Empfindliches transportieren im Radkorb, das funktioniert eher nicht. Und wer zu Fuß unterwegs ist, weil das oft die schnellste oder einzige Möglichkeit ist, sich zum Nachbarort oder zur Bushaltestelle an der B8 zu begeben, muss auch springen.

Sprung in den Acker

Ein Sanierungsfall ist die Straße somit klarerweise für alle Verkehrsarten. Aber was plant der LBM? Er will die Straße zweistreifig ausbauen, so dass sie nachher 5,50 m breit ist und zwei Spuren darauf führen. Das Standardauto hat heute allerdings von Außenspiegel zu Außenspiegel eine Breite von 2,25 m. Die 50 cm Restbreite genügen bei weitem nicht, damit Autos sicher an Zufußgehenden vorbeifahren können. Und der erforderliche Abstand zu Radfahrenden kann sowieso nicht eingehalten werden: Die Rechnung ist 75 cm Abstand vom Straßenrand, 75 cm Personen-/Lenkerbreite, 2 m vorgeschriebener Überholabstand von Kraftfahrzeugen gegenüber Radfahrenden, ergibt eine benötigte Breite von 3,50 m. Um sie einzuhalten, muss ein PKW-, ein Bus oder ein landwirtschaftliches Fahrzeug komplett auf die Gegenspur fahren – und dort dürfen keine Radfahrenden oder Zufußgehenden sich bewegen oder sich aufhalten. Hinzu kommt, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge auch Überbreiten bis 3m aufweisen können. Da hülfe dann nur wieder der Sprung in den Acker. Dort sollen aber jetzt Leitplanken errichtet werden.

 

Straße muss für Zufußgehende und Radfahrende sicher sein

Es ist auch zu bedenken: Dreiräder, wie sie von Senioren gern benutzt werden, die damit ihren Einkauf im nahen Hasselbach erledigen könnten, müssen einen sicheren Raum haben. Desgleichen müssen Kinder sicher zum Nachbarort fahren können.

Der VCD sieht bei einer Breite von 5,50 m unter den gegebenen Umständen es als einzige Möglichkeit für einen sicheren Fuß- und Radverkehr an, wenn einseitig eine Hochbordweg von 2 m als Zweirichtungsweg für Zufußgehende und Radfahrende geschaffen wird. Für den nicht so häufigen Fall (da weniger als 1000 Kraftfahrzeuge pro Tag), dass Kraftfahrzeuge sich begegnen, sind Ausweichbuchten vorzusehen (auf der gegenüberliegende Seite vom Hochbordweg, so dass beim Schwenken in die Bucht nicht neue Risikosituationen entstehen).

Und in jedem Fall: Damit Problemsituationen rechtzeitig erkannt werden können, ist ein Höchsttempo von 50 km/h festzusetzen.

(RR)

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