Radverkehr,
Pressemitteilung
Der VCD Rheinland-Pfalz fordert eine Novellierung des Landesstraßengesetzes, damit der Ausbau des überörtlichen Radnetzes vom Land finanziert und gefördert werden kann.
Anlässlich der Veröffentlichung des Radverkehrs-Entwicklungsplans 2030 sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing: „Wir wollen den Radverkehr in Rheinland-Pfalz weiter steigern […]. Dafür [ist eine] gut ausgebaute, verkehrssichere Infrastruktur das A und O“ [PM vom 11. März 2021]
Zielführend für eine effektive Vernetzung und den kommunenübergreifenden Ausbau ist eine Novellierung des Landesstraßengesetzes. „Die derzeitigen Fördermittel sind wegen hoher Hürden wenig hilfreich, um das Radnetz in Rheinland-Pfalz (über)örtlich auszubauen“, erklärt Dr. Helga Schmadel, Vorsitzende des VCD Rheinland-Pfalz, den Vorschlag des ökologischen Verkehrsclubs.
Der VCD Rheinland-Pfalz schlägt daher die Bildung von zwei neuen Straßenkategorien in § 3 LStrG als Ergänzung zu den bisherigen Straßengruppen vor:
Die Novellierung des Landesstraßengesetzes ist notwendig, da es – im Gegensatz zum Kfz Verkehr mit klar definierten Straßenkategorien – keine geregelten Zuständigkeiten für den Aufbau des überörtlichen Radwegnetzes gibt. Diese Ungleichbehandlung hat weitreichende Folgen. „Während die Gesetze für Bundes- und Landesstraßen die Bildung eines zusammenhängenden Straßennetzes mit hohen Qualitäten vorsehen, um die zentralen Orte miteinander durchgängig zu verbinden, fehlt eine analoge Struktur im Radverkehr“, erläutert Schmadel.
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen haben auch erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierung. Während z. B. für Planung, Bau und Unterhalt von Bundes- und Landesstraßen eigene Budgets im Haushalt mit entsprechenden personellen Ressourcen angelegt sind, muss der Radwegebau überwiegend auf kommunaler Ebene unter Inanspruchnahme von Fördermitteln finanziert werden. Dies setzt das Vorhandensein von Eigenmitteln bei Kommunen voraus, die nach Abzug der nichtzuwendungsfähigen Ausgaben durchschnittlich 40 bis 50% der Gesamtkosten tragen müssen. „Diese Finanzierungsform hat sich schon oft als Hinderungsgrund erwiesen, zumal in Rheinland-Pfalz bisher Planungsleistungen grundsätzlich aus Landesmitteln nicht förderfähig sind und die Realisierung nicht selten an diesen zu erbringenden Vorleistungen scheitert“, gibt Schmadel zu bedenken.
Die Planung längerer Routen wie z.B. Bingen - Mainz – Wiesbaden oder Trier – Wittlich setzt bisher die freiwillige Zusammenarbeit aller Anrainer-Kommunen, eine Einigung über den Ausbaustandard und vorhandene Finanzmittel voraus. Führt die Trasse der Route durch das Gebiet finanzschwacher Kommunen, bedeutet das in der Regel ein Zurückstellen von Bauabschnitten und damit das Aus für durchgehende Verbindungen. Gleiche Finanzierungschancen wie beim Autobahnbau, der bekanntlich von einem einzigen Baulastträger durchgeführt wird und unabhängig von kommunalen Mitteln ist, liegen somit nicht vor. „Die Aufnahme der von uns vorgeschlagenen neuen Straßenkategorien in das Landesstraßengesetz ist daher ein zentraler Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung der Verkehrsmittel.“