Rheinland-Pfalz,
Auto & Straße,
Verkehrsplanung
Die A1 soll nach jahrelangem Stillstand der Bauarbeiten weitergebaut werden.
In dem Zeitraum des Baustillstandes haben sich die Gründe und Anlässe zum Bau der A1 aber berücksichtigenswert verändert.
1. Die Verkehrsnachfrage hat sich deutlich verändert und steigt aus unserer Beobachtung deutlich über den Prognosen im Schienenverkehr (Nah- und Fernverkehr) an. Hier ist eine erneute Prüfung und Prognose zu erstellen und die NKU/Standi zu aktualisieren.
Referenzbeispiel 1: Für die Reaktivierung der Aartalbahn für den SPNV zwischen Diez und Hahnstätten hat der LRH RLP quasi eine permanente Aktualisierung der NKU/Standi eingefordert, zum Schluss hat sie sogar ein eigenes Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben (Vgl. LRH Bericht 2017)
2. Die klimapolitische Verkehrsbelastung muss, soll die Lebensgrundlage für Mensch und Tier gesichert bleiben (max. 2 Grand Erderwärmung) deutlich gesenkt werden. Ein Bau der A1 nach bisherigem, auf Verbrennungsmotorenfahrzeuge ausgelegte Straße ist nicht zukunftweisend im Sinne der Klima- und Umweltschutzziele. Es sind mit aktuellen Daten die zu erwartenden Verkehrsmengen sowie insbesondere die Vermeidung-, Verlagerung- und Verbesserungspotenziale zu prüfen:
a) Vermeidung: Es gilt in aktueller Situation zu prüfen, welche Verkehrsmengen (Güter- sowie Personenverkehr) vermieden werden können, welche Fahrten bräuchten gar nicht erst stattzufinden.
b) Verlagerung: Es gilt neu zu prüfen, welche Verkehre auf andere Verkehrsmittel, z.B. Bahn, verlagert werden können. Dabei ist u.a. neu zu bewerten, dass für die Eifelstrecke und die Ahrtalbahn eine Elektrifizierung, unabhängig von der Entwicklung der Maßnahme A1, geprüft werden soll. Neue Bahndirektverbindungen, Beschleunigung, neue Halte und moderne Fahrzeuge haben die SPNV-Nachfrage zusätzlich zu Pkt 1 steigen lassen und erfordern eine Aktualisierung der Prognose.
c) Verbesserung: Die Planungen der A1 sehen keinen Planfall mit verbesserten Emissionen vor. Z.B. könnte die A1 für Elektro-LKW von Anfang an ausgestattet werden und so die Emissionen verringern. Dies gilt es in einer Überarbeitung der NKU/Standi in einem eigenen Planfall aktuell zu prüfen (vgl. Referenzbeispiele 1 und 2).
Referenzbeispiel 2: Die erste Autobahnstrecke mit Oberleitung wird Anfang 2019 auf der A5 für Elektro-LKW zwischen dem Gewerbegebiet Darmstadt-Nord und dem südlichen Teil des Frankfurter Flughafens in Betrieb gehen. Weitere Teststrecken soll es auf der A1 bei Lübeck in Schleswig-Holstein auf der A 5 zwischen Weiterstadt und Zeppelinheim geben.
3. Die Kosten, die der NKU/Standi zugrundegelegt wurden, müssen aktualisiert werden. Auszuschreibende Baumaßnahmen liegen aktuell in der Regel mindestens 30% über dem zuvor geschätzten Betrag, wenn man überhaupt ein Angebot bekommt. Oft sind nicht alle Maßnahmen in ausreichendem Umfang berücksichtigt, auch um die Kosten niedrig zu halten. Die Kostensteigerungen sind neu zu berücksichtigen und die NKU muss auch dahingehend aktualisiert werden! Vgl. Referenzbeispiel 3
Referenzbeispiel 3: Die Kosten des Baus des Hochmoselübergangs wurden vor Baubeginn mit ca. 260 Mio. € in den KNU eingegeben. Während der Bauzeit verteuerten sich die Kosten um mindestens 85% auf 485 Mio. € (u.a. Trierischer Volksfreund: 22.10.2017 oder swr: 23.04.2018) aus verschiedenen Gründen: Baupreise sind zusätzlich gestiegen (+2,5%), mehr Stahl wurde erforderlich, Mehraufwand für Gründungen, Ausdehnung des Bauumfanges am Rastplatz…..).
Der VCD fordert den Verzicht auf die Baumaßnahme und mehr Investitionen in umweltfreundlichere und klimaverträglichere Mobilität, mindestens aber, im Sinne der Gleichbehandlung, eine Aktualisierung der NKU!