Rheinland-Pfalz

Landesverband Rheinland-Pfalz

Geschwindigkeitsbegrenzungen inner- und außerorts: Hilfestellungen

Monatlich bekommen wir neue Mails mit der Frage nach Unterstützung beim Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen inner- und außerorts. Wir möchten euch hier zwei wichtige Hilfestellungen vorstellen.

Der VCD setzt sich seit seiner Gründung für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ein. Der Bundes-VCD hat 2021 eine aktualisierte Information herausgebracht, die auch die aktuelle Rechtslage darstellt und Tipps gibt, wie man das Ziel "Tempo 30" erreichen kann.

Mit der enthaltenen Checkliste könnt ihr schnell prüfen, wie ihr die bestehenden Möglichkeiten zur Einrichtung von Tempo 30-Zonen ausschöpfen könnt.

Geschwindigkeitsbegrenzung überall, wo es Sicherheit oder Immissionsschutz erfordern

Menschen wohnen auch an überörtlichen Straßen, gehen dort zu Fuß oder radeln. Wege, die Menschen per Rad oder zu Fuß zurücklegen wollen oder müssen, enden ebenfalls nicht an den Ortsausgangsschildern, wo die Regelhöchstgeschwindigkeit auf Tempo 100 springt. Lärmschutz für Anwohnende und die Sicherheit des Verkehrs für alle, die an ihm teilnehmen, sind nicht nur moralische, sondern auch rechtliche Argumente für Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Der Landesverband hat ein detailliertes Dokument zum Einrichten von Geschwindigkeitsbegrenzungen mit den wichtigsten Argumentationslinien erarbeitet.

Wir fordern: Wenn keine guten, gepflegten und auch bei Dunkelheit und schlechten Witterungsverhältnissen nutzbaren getrennten Wege existieren, ist das Tempo auch auf den Außerortsstraßen so weit zu reduzieren, zum Beispiel auf 50 km/h, dass eine weitgehend gefahrlose Nutzung für den Radverkehr und das Gehen auf einem Seitenstreifen möglich ist.

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