Rheinland-Pfalz

Neustadt an der Weinstraße, Radverkehr, Verkehrssicherheit
Neustadt an der Weinstraße

Regelkonformes Verhalten für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Die Tage werden länger, das Wetter wird besser. Ein Grund mehr, sich jetzt öfter aufs Rad zu setzen. Neustadt an der Weinstraße bemüht sich, die Infrastruktur fürs Radfahren zu verbessern und führt zusammen mit den Verkehrsverbänden ADFC und VCD eine Informationskampagne durch. Das Motto lautet: Gemeinsam läufts: Miteinander im Verkehr.

 

Ziel der Aktion ist es, auf Alltagsprobleme, Gesetze und Vorschriften aufmerksam zu machen und die gegenseitige Rücksicht für ein sicheres Miteinander von Auto, Fahrrad und Fußgängern zu fördern.

Auftaktthema: Ausreichender Seitenabstand

Die schon vorher gängige Rechtsprechung wurde in die Novelle der Straßenverkehrsordnung 2020 aufgenommen und ist nun Gesetz: Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug-Führenden innerorts mindestens 1,5 m und außerorts 2 m Abstand halten (§5 StVO).
Dieser Abstand mag Autofahrern oft als groß erscheinen. Der Gesetzgeber berücksichtigt aber eine gewisse seitliche Bewegung des Rades, um das Gleichgewicht zu halten. Zusätzlich muss der Radfahrer am Straßenrand oft Hindernissen wie z.B. tiefen Rinnsteinen, Gullideckeln oder Löchern ausweichen und sollte seinerseits einen Mindestabstand von 1 Meter zu parkenden Autos halten, um nicht mit einer sich plötzlich öffnenden Autotür zusammenzustoßen. Außerorts muss der Seitenabstand noch größer sein, damit Radfahrende nicht durch den Luftdruck überholender Autos oder gar Busse und LKWs zu Fall gebracht werden. „Dies bedeutet in der Regel, dass ein Auto auch mal eine Weile hinter einem Radfahrer oder einer Radfahrerin herfahren muss, bis die komplette Gegenspur zum sicheren Überholen frei ist“, so Susanne Abel, Sprecherin der ADFC-Ortsgruppe Bad- Dürkheim/Neustadt.

„Radfahren ist umweltfreundlich und fördert die Gesundheit“, betont Martin Burkhardt, Sprecher des VCD Neustadt an der Weinstraße. Dafür sollte man auch hinter der Windschutzscheibe Verständnis und Gelassenheit aufbringen. „Und schließlich reduziert jeder Radfahrende den Stau auf den Straßen“, fügte er hinzu.

Der Radverkehrsbeauftragte der Stadt Neustadt an der Weinstraße, Arnold Merkel, sagt: „Autofahrende sollten Radfahrende respektieren und besonders umsichtig mit schwachen Verkehrsteilnehmenden umgehen. Von einem guten Miteinander profitieren schließlich alle. Deshalb meine Bitte an alle Autofahrenden: Haltet Abstand zu den Radlern, es schont Ihre Nerven und die Nerven der Radler!“.
„Viele Radfahrende lassen sich vom Autoverkehr auf den Gehweg verdrängen und gefährden dort zu Fuß Gehende oder sich selber, da sie dort illegal radelnd vom Autofahrenden schlecht gesehen werden“, so Christine Locher, Abteilungsleiterin der Abteilung Verkehrsplanung der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße. Daher sei es wichtig, dass Autofahrende den Mindestabstand zum Radelnden einhalten und ihm/ihr ein sichereres Gefühl auf der Fahrbahn zu geben. „Es ist wichtig, dass Radverkehr dort auf der Fahrbahn attraktiv stattfinden kann, wo es – auch laut StVO – vorgesehen ist“, betont Locher.
Auch die Polizei appelliert zu einem rücksichtsvollen Umgang: „Das zu knappe Überholen eines Radfahrenden ist eine Ordnungswidrigkeit“, so Peter Wenz, Polizeiinspektion Neustadt. „Im Falle eines Unfalles liegt die Haftung beim Verursachenden. In den meisten Fällen bringt ein risikobehaftetes Überholen keinen Zeitgewinn mit sich. Die Mindestabstände sind immer einzuhalten, egal ob Radler/in auf der Fahrbahn, auf dem Schutzstreifen oder auf dem Radstreifen fährt“, betont er.

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