Rheinland-Pfalz

Landesverband Rheinland-Pfalz

Neue Vorschriften für E-Scooter

E-Scooter machen bislang weniger durch ihr Potential für die Verkehrswende von sich reden, sondern vor allem durch Unfallzahlen, Gefährdung von Zufußgehenden und durch ein irreguläres Abstellen auf Fußwegen. Ein Entwurf aus dem Verkehrsministerium mit neuen Regelungen für E-Scooter hat zwar auch richtige Ansätze. Insgesamt würde das Chaos sich aber noch vergrößern.

Das Verkehrsministerium will die Vorschriften für E-Scooter ändern. Dafür hat es einen Referentenentwurf vorgelegt, den die Bundesländer und Verbände, darunter auch der VCD, zugeschickt bekommen haben.
Die darin vorgeschlagenen Änderungen laufen dem Prinzip, dass prioritär den Zufußgehenden ein sicherer, attraktiver Raum zur Verfügung stehen muss, zuwider. Dieses Prinzip wurde in der gerade erst erfolgten Änderung der StVO (Juli 2024) bestärkt. Durch die Neuauslegung der Bedeutung des Schildes "gemeinsamer Fuß- und Radweg" soll den Zufußgehenden mehr Ruhe verschafft werden, der Radverkehr muss sich auf dem mit Zeichen 240 ausgewiesenen Wegen dem Fußverkehr anpassen. 

Drei problematische Vorschläge

Problematisch an dem neuen Entwurf des Verkehrsministeriums sind drei zentrale Vorschläge, die dazu führen, dass der Radverkehr im Fußverkehrsbereich durch E-Scooter vermehrt und beschleunigt wird:

  • E-Scooter sollen überall dort auf Gehwegen fahren dürfen, wo das Zusatz-Verkehrszeichen 1022-10 „Rad frei“ bisher nur Fahrräder zulässt. Dies betrifft zahlreiche Gehwege und Fußgängerzonen.

VCD- Einwand: E-Scooter sind für eine Geschwindigkeit von an die 20 km/h konstruiert und damit unpassend für jeden Gehweg. Es ist nicht zu erwarten, dass die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden wird. So werden Zu-Fuß-Gehende durch die Zulassung von Fahrverkehr auf Gehwegen gefährdet und die klimaschonendste Fortbewegung – das Gehen – unattraktiv gemacht, obwohl sie unbedingt zu fördern wäre.

  • Der Mindest-Überholabstand von 1,50m soll abgeschafft werden.

VCD- Einwand: Bei E-Scootern haben wir es mit rein motorgetriebenen Fahrzeugen zu tun, die zudem oft nur schlecht beherrscht werden. Daher sollte ein angemessener Mindestabstand beim Überholen durch E-Scooter weiterhin festgelegt werden. Dazu könnte eine Gleichstellung der Radfahrenden erfolgen, indem auch für sie als Überholende ein Mindestabstand vorgegeben wird.

  • E-Scooter sollen zukünftig auf Gehwegen geparkt werden dürfen.

VCD- Einwand: Damit werden die Versuche der Städte, das Chaos mit kreuz und quer umherliegenden Rollern zu beseitigen, hinfällig oder zumindest sehr erschwert. Das Abstellen von E- Scootern auf Fußwegen verringert den verfügbaren Raum für Zu-Fuß-Gehende und gefährdet vor allem mobilitäts- oder sichteingeschränkte Menschen. Abstellplätze für E-Scooter gehören auf Flächen, die bislang als Plätze für Autos genutzt werden.

Der Verband FUSS e.V. spricht in diesem Zusammenhang gar von einer „groben Attacke auf die Menschen zu Fuß“ und hat eine Petition gegen die geplanten Änderungen ins Leben gerufen.

Grundlegende Fehlentwicklung des Verkehrssystems

Das „Problem E-Scooter“ verdeutlicht eine grundlegende Fehlentwicklung unseres Verkehrssystems: Während Autos den größten Raum beanspruchen, sollen sich klimafreundliche Fortbewegungsmittel wie Rad- und Fußverkehr und nun auch E-Scooter den übrigbleibenden knappen Raum teilen. Um E-Scooter sinnvoll in den Mobilitätsmix zu integrieren, fordert der VCD eine faire Neukonzeption der Zuweisung von Flächen für den bewegten und den ruhenden Verkehr.

 

zurück